Gut zu Wissen...

Das Hortjahr

Das Hortjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.

Bedenken Sie also, wenn Ihr Kind aufgrund eines Schulwechsels z.B. in eine weiterführende Schule den Hort verlässt, dass auch die Ferienbetreuung ggf. am 31. Juli endet. Wir können Ihnen aber ein individuelle Lösung anbieten, wenn Sie eine über den 31. Juli hinausgehende Betreuung wünschen.

"Neue" Hortkinder können ab dem 1. August (auch wenn Sie noch nicht offiziell eingeschult sind) an der Ferienbetreuung teilnehmen.

Die Kostenbeiträge

Die Beträge für die Betreuung und Verpflegung werden ganzjährig erhoben. Das heisst, die Beträge werden durchgängig für 12 Monate in Rechnung gestellt, also auch in den Monaten, in denen eine durch Ferien reduzierte Betreuung stattfindet. Nach dieser Systematik wurden die Beträge auch pauschaliert berechnet, also Sie zahlen nicht mehr. Würden wir die "Schließtage" nicht berechnen, ergebe sich eine höherer Betrag.

Die pauschalierte Berechnung erleichtert die Verwaltung und hilft Kosten zu reduzieren. Geld, dass wir lieber an anderer Stelle des Hortes verwenden.

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